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Die Wohnung ist unverletzlich.
Die Frage ist nur wessen Wohnung noch unverletzlich ist?!
Unser Staat bringt Wanzen in Wohnung an, es wird geplant, in die Wohnung einzubrechen, heimlich einen Trojaner auf dem PC zu installieren und jetzt auch die Wohnung per Video zu überwachen.
Doch fangen wir vorne an:
Das Bundesinnenministerium hat freudig verkündet, dass das geplante BKA-Gesetz in keinem Widerspruch mit der Verfassung steht, es existiert sogar eine extra Seite für Gesetzentwürfe.
Nur ist nirgendswo wirklich mal ein Entwurf zu finden, bis in der Süddeutschen konkreter über die Pläne der Bundesregierung zu lesen ist.
Demnach plant die Regierung auch dort Kameras anzubringen, wo Menschen leben, die mit potentiell verdächtigen Personen zu tun haben könnten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den großen Lauschangriff ist ziemlich genau vier Jahre alt.
Es war ein Stoppschild für die Politik, eine Leitentscheidung für den Gesetzgeber und ein Meilenstein in der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts.
Es versuchte, die Politik und die Gesetzgebung wieder den Wert der Grundrechte zu lehren. Es tat dies am Beispiel der Unverletzlichkeit der Wohnung, indem es bestätigte, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat.
Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes tut so, als gäbe es ein solches Urteil nicht oder hat Herr Schäuble eine andere Version unseres Grundgesetzes?!
Das geplante Gesetze ist ein staatlicher Anschlag auf die Privatheit. Es ist wie seinerzeit beim Lauschangriff. Für ihn wurde mit dem Argument geworben, dass er sich nur gegen Verbrecher richtet. Wer die Änderung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung kritisierte, der bekam zu hören, dass “Verbrecherwohnungen” doch nicht besonders schützenswert seien. Verbrecherwohnungen?
Wer dann ins Gesetz schaute, der stellte fest, dass überall, auch in den Wohnungen und Büroräumen von mehr oder weniger zufälligen Kontaktpersonen, von Bekannten, Freunden, Beratern, Ärzten, Anwälten von Verdächtigen heimlich abgehört werden konnte. Das findet jetzt seine Wiederholung. Spähangriff auf Journalisten, Spähangriff auf Anwälte? Soll das künftig wirklich rechtens sein?
Schon der Tatbestand der Bildung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist sehr weit. Aber er wird nun noch einmal extrem ausgeweitet: Schon gegen die Vorbereitung eines solchen Gefährdungsdeliktes soll mit Wanzen und Spähkameras operiert werden können - also in einem Stadium, in dem sich Gefährdungen erst im Kopf von potentiellen Gefährdern befinden. Das heißt: Denken ist künftig gefährlich. Jeder ist verdächtig.
Und wer nicht denkt, macht sich wahrscheinlich wegen konspirativem Verhalten verdächtig!
Es geht aber noch weiter: Zum Beispiel ist geplant, dass im Falle einer Online-Durchsuchung die abgegriffenen Computer-Daten nicht etwa von einem unabhängigen Richter daraufhin überprüft werden, ob sie einen “Eingriff in den Kernbereich privater Lebensführung” darstellen (und also nicht verwertet werden dürfen); diese Durchsicht soll vielmehr “von zwei Bediensteten des Bundeskriminalamts” vorgenommen werden, “von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat”. Nur dann, wenn diese zwei Polizeibeamten Zweifel haben, sollen sie die abgegriffenen Daten dem Richter zur Prüfung vorlegen.
Eine richterliche Prüfung wäre ja bei geschätzten zehn Fällen pro Jahr viel zu viel Aufwand!
Da ist es effektiver, wenn das BKA sich selbst kontrolliert - da kommen dann auch weniger Skandale zu Tage!
Die Süddeutsche dazu: “Es ist ein BKA-Allmacht-Gesetz.”
Stasi 2.0 wird Realität….
Quelle: Süddeutsche.de
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