Januar
Das neue Jahr beginnt mit einer Beschwerde. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hoffte noch am 31.12.2007, durch eine eilig eingebrachte Verfassungsbeschwerde der Vorratsdatenspeicherung Einhalt gebieten zu können. Ein gravierender Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates sei die VDS, so der Arbeitskreis, der über 30.000 Menschen dazu motivieren konnte, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen. Und nicht nur das: selbst zu Silvester gehen die Menschen für die Grundrechte auf die Straße, ein Bundessarg geht auf Reisen und eine Handykartenbörse wird kurz nach ihrer Eröffnung wieder ausgesetzt. Die Provider dagegen warten zunehmend einfach ab, welche Ausnahmeregelungen und Urteile es geben wird. Andere setzen auf Guerilla-Aktionen. Und die Richter können sich anfangs nicht entscheiden, wer nun für die VDS zuständig ist. Juli Zeh legt derweil Verfassungsbeschwerde gegen die Aufnahme von biometrischen Daten in Reisepässen ein.
Der Stuttgarter Justizminister Goll lehnt das ab, was in den nächsten Monaten zum politischen Dauerbrenner werden soll: die Onlinedurchsuchung. Die CSU-Landesgruppe dagegen will die umstrittene Maßnahme so schnell wie möglich umgesetzt sehen – die besorgten Augen der Kritiker richten sich derweil auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz entscheiden soll, welches auch die Onlinedurchsuchung möglicht macht. Zu der beliebten Terror-Begründung für die OD gesellt sich nun das Kinderpornoargument.
Die Grünen sowie das Netzwerk Recherche warnen vor dem Überwachungsstaat und die EU-Kommission legt ein neues Topthema auf den Tisch der fragwürdigen Ideen: Netzsperren bei illegalen Downloads. AT & T erläutert denn auch gleich hilfreich, wie eine Filterung von Netzinhalten aussehen könnte, die den illegalen Downloads den Garaus machen soll. Zeitgleich wird auch die Netzfilterung im Kampf gegen Kinderpornographie propagiert.
Auch ein anderes „running topic“ wird bereits im Januar aktuell: die Wahlcomputer. Der CCC will sie in Hessen verbieten lassen, das Innenministerium zweifelt nicht an der Sicherheit der Computer.
"Es ist ein schmerzlich irrer Glaube, dass Zivilcourage nur im Zusammenhang mit welterschütternden Ereignissen bewiesen werden kann. Im Gegenteil, die größten Anstrengungen kostet sie oft in jenen kleinen Situationen, in den die Herausforderung darin besteht, die Ängste zu überwinden, die uns überkommen, wenn wir über unser berufliches Weiterkommen beunruhigt sind, über unser Verhältnis zu jenen, die in unseren Augen Macht über uns haben, über alles, was den ruhigen Verlauf unseres irdisches Leben stören könnte."
Josef Weizenbaum wird 85 Jahre alt und seine weisen Worte sind in Zeiten des Wegsehens und der Existenzsorgen einmal öfter wichtig für alle. Und was, wenn unser Weiterkommen u.a. durch das „Hinweis- und Informationssystem“ der Versicherungen gefährdet wird? Davor warnt der Bund der Versicherten.
Niedersachsens Innenminister Schünemann, der im weiteren Jahr noch öfter mit populistisch klingenden Forderungen von sich Reden machen wird, fordert eine Intensivtäterdatei für jugendliche Serienstraftäter in allen 16 Bundesländern.
Mit der geplanten Novelle des BKA-Gesetzes entsteht die nächste datenschutzrechtliche Großbaustelle, vom Bundesinnenminister wie immer vehement verteidigt. In bester Innenministertradition schimpft Schäuble denn auch gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, da dieser sich zum neuen Luftsicherheitsgesetz äußert und nach Ansicht des Innenministers doch für solche „Ratschläge bezüglich der Ausgestaltung von Gesetzen nicht demokratisch legitimiert sei“. Immerhin nennt er Herrn Papier nicht Hansel.
Februar
Der Februar bringt eine Umfrage zur Vorratsdatenspeicherung, die darauf hinweist, dass sich durch die VDS Kommunikationsstörungen ergeben, da sich die Menschen beobachtet und abgehört fühlen. Und wie praktisch andere Überwachungsmaßnahmen sind, stellt eine Bank unter Beweis, die die zu Sicherheitszwecken eingeführte Videoüberwachung nutzt, um festzustellen, wer hinter der Kotverunreinigung im Geldautomatenbereich steckt.
In Bayern träumt man nicht nur vom Bayerntrojaner, sondern auch von einem Chefermittler zum internationalen Schutz des "geistigen Eigentums" und im Bundesinnenministerium von einem zentralen Melderegister.
Und auch die Gewaltspiele mausern sich wieder zum Topthema - das neue Verbot geht weit über das hinaus, was bisher galt. Doch besser zuviel als zuwenig, so sagte man sich auch bei der „Operation Himmel“, die sich nach und nach als mehr Flop als top darstellt.
Deutschland im Fadenkreuz der Terroristen – diese Meldung wird ab Februar zum Dauerbrenner der Strafverfolger und des Innenministeriums. Das „hatten wir das nicht gestern erst?“-Gefühl wird sich auch beim Thema Filter gegen Kinderpornos in den nächsten Monaten einstellen, das Jahr 2008 wird insbesondere hier das Jahr der Wiederholungen.
Der AK Vorrat kämpft gegen die der Fluggastdatenweitergabe und Patrick Breyer legt sich mit der Bundesjustizministerin an.
Auch die Elektronische Gesundheitskarte steht im Zentrum der Kritik, während die Bundesregierung bei den Gefahren, die durch den Einsatz von RFID-Chips entstehen könnten, lässig abwinkt. Überwachungsszenarien, so heißt es, seien sehr weit hergeholt und nicht angebracht. Dafür sind Überwachungsträume durchaus real, wie der Innenstaatssekretär und frühere BND-Chef Hanning beweist.
Die Träume des nordrhein-westfälischen Innenministers vom schönen neuen Verfassungsschutzgesetz - inklusive Onlinedurchsuchung - erfahren jedoch einen schweren Dämpfer. Das Bundesverfassungsgericht erteilt dem Gesetz sowie seinem geistigen Vater eine schallende Ohrfeige und begründet in seiner Grundsatzentscheidung das neue IT-Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das Urteil ist somit der Startschuss für Interpretationen und die bis zum Ende des Jahres andauernden Versuche, die Onlinedurchsuchung trotzdem in trockene Tüchter zu bekommen.
März
Auch im März gehen die Menschen auf die Straße, um gegen die ausufernde Überwachung zu protestieren und das BVerfG sorgt durch seine einstweilige Anordnung in Bezug auf die VDS für Konfusion.
Das 10jährige Jubiläum der Informationsfreiheit in Deutschland gibt wenig Anlass zum Jubeln, denn durch die vielen Ausnahmen ist die Informationsfreiheit letztendlich zur Alibiveranstaltung geworden, wie ernüchtert konstatiert wird.
Der CCC schickt Schäubles Fingerabdruck in die Öffentlichkeit hinaus und der Discounter LIDL zeigt sich als höchst besorgter Arbeitgeber, der sogar darauf achtet, wer mit wem ein Liebesverhältnis hat, wer wann auf Toilette geht etc.
April
Trotz der energischen Kritik der Musikindustrie enthält der neue Entwurf zur "besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte" weiterhin eine Hürde, was den Auskunftsanspruch angeht. Vom Richtervorbehalt will man nicht abweichen.
In Bayern passt man das Gesetz, das heimliche Onlinedurchsuchungen erlauben soll, schnell der veränderten Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an - der "Bundestrojaner" und die "Onlinedurchsuchungen" bleiben weiterhin aktuell. Das BKA arbeitet jedenfalls mit Hochdruck an dem, was nach den im April geäußerten Kommentaren des BKA-Chefs nur ca. 10mal im Jahr zum Einsatz kommen soll. Spitzfindig diskutiert man später darum, ob ein heimliches Betreten der Wohnung zur Installation eines Trojaners grundgesetzkonform ist - schließlich stelle es ja keine heimliche Durchsuchung dar.
Nach LIDL geraten auch Edeka und Plus in die Schlagzeilen, weil dort ebenfalls das Interesse am Mitarbeiter etwas zu stark ausgeprägt ist. LIDL versucht sich derweil in Schadensbegrenzung und entwickelt, gemeinsam mit dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Jacob, ein neues Videoüberwachungskonzept.
Eine neue Datenschutzkultur wird gefordert, fast zeitgleich wird eine ernüchternde Studie zur Informationsfreiheit veröffentlicht, die eines deutlich macht: auf der einen Seite steigt die Gier nach mehr Daten, während auf der anderen Seite die Geheimniskrämerei und die Abschottung zunehmen. Die Grünen bringen sich dementsprechend auch gegen den Schnüffelstaat in Stellung und der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins bemängelt die Verschwendung öffentlicher Gelder durch die stete Verabschiedung verfassungswidriger Gesetze.
Die Sperrung von Nazi-Webseiten, die im Jahr 2002 mit dem Vorstoß des Herrn Büssow ihren Anfang nahm, beschäftigt weiterhin die Gerichte und auch hier gilt: nichts Genaues weiß man nicht.
Das Gerangel um das BKA-Gesetz geht weiter und der Ton nimmt an Schärfe zu, zur gleichen Zeit ist die nächste Baustelle eröffnet: Das neue Sicherheitsgesetz, das auch sogenannte Vorfeldhandlungen unter Strafbarkeit stellt. Mit bis zu drei Jahren Gefängnis soll der bestraft werden, der Anleitungen zum Bombenbau ins Internet stellt oder solche Anleitungen aus dem Internet herunterlädt, wer Hetzpropaganda von Terroristen verbreitet oder für eine Ausbildung in terroristischen Trainingslagern wirbt.
Der Verfassungsschutz sieht erneut das Internet als zentrales Instrument für Terroristen und die Bundesregierung sieht Anlaß, die Entwicklung des Datenschutzrechtes als positiv zu bewerten an. In Zeiten von Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und dergleichen mehr eine im besten Fall amüsante Ansicht. Gleiches gilt für Dr. Schäubles Bewertung der neuen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung. Rabulistik ist in im Jahre 2008.
Mai
Das Bewertungsportal meinprof.de wird mit einem Bußgeld bedacht, während das Bundesverfassungsgericht sich mit nackten Tatsachen befasst und über Altersnachweise für Pornoseiten entscheiden soll. Andererseits ist aber auch die Sammlung von Passdaten und -bildern Grund für eine Verfassungsbeschwerde - Karlsruhe bekommt also weiterhin viel zu tun.
Die Freiheitsredner feiern Geburtstag, ein neues Gesetz auch. Ab jetzt werden Computerspiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", mit einem Werbe-/Vertriebs- und Abgabeverbot bedacht.
Dr. Wiefelspütz zeigt sich ein weiteres Mal sehr ehrlich, wenn es um Sicherheitsgesetze geht. Eine Garantie, dass auf Vorrat gespeicherte Daten niemals in größerem Ausmaß genutzt würden als jetzt vorgesehen, gebe es nicht, heißt es von seiner Seite. Allerdings ist dies bei einem "gut aufgestellten Rechtsstaat" kein Problem, genauso wenig wie das notwendige Abhörkompetenzzentrum.
Eine Petition gegen das BKA-Gesetz wird vom fleißigen AK Vorrat eingereicht, ein Aktionstag gegen Überwachung initiiert... und das, was bis zum Ende des Jahres als "Telekomgate" bezeichnet werden wird, findet seinen Anfang. Noch geht es "nur" um Verbindungsdaten der eigenen Manager. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst" sagt Herr Obermann, der in den nächsten Monaten noch etliche solcher erschütterten Kommentare abgeben wird. Die vormalige Konzernleitung sieht sich zunehmenden Vorwürfen ausgesetzt. Im Tagestakt werden neue Informationen veröffentlicht und die Staatsanwaltschaft schaltet sich ein. Wer hat was gewusst? lautet die Kernfrage. Selbst der Bundesinnenminister kommt nicht umhin, sich mit dem Thema zu befassen. Ein neuer Datenschutzbeauftragter soll helfen, die Affäre schnell aufzuklären.
Die Uni Magdeburg stellt versehentlich die Daten von Tausenden von Studenten ins Netz, der deutsche Journalistenverband fordert die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung.
Juni
Wie verhindert man gesetzliche Regelungen, die suboptimal für einen selbst wären? Man setzt auf Selbstverpflichtung - so auch nach "Telekomgate". Für Datenschützer ist das sich ausweitende Desaster jedoch eine Fundgrube. Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD, bringt es in seiner Schäublekritik auf den Punkt: "Mit seiner unsäglichen Parole, 'wer nichts zu verbergen habe, brauche auch vor Überwachung keine Sorge zu haben', hat er die Verlotterung des Datenschutzes in Deutschland eingeleitet". Herr Obermann von der Telekom verspricht übrigens schnelle Aufklärung der Affäre...
Und die nächste bitte: ver.di-Bundesvorstand Schröder kündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung an, der Berliner Datenschützer Dix fordert eine Aussetzung der VDS und Dr. Schäuble hält alle Datenschutzgesetze für ausreichend. Die jahrelangen Kontrollen bei der T-Kom, die ergebnislos verliefen waren es sicherlich auch.
Jörg Ziercke, BKA-Chef, bestätigt einmal öfter die Befürchtungen der Kritiker, dass die heimliche Onlinedurchsuchung nur das Einfallstor für eine heimliche Wohnungsbetretung sein soll und in Bayern und Hessen klagt man gegen das KFZ-Kennzeichen-Scanning, das das BVerfG im März für verfassungswidrig erklärte. Die Beschattung eines Journalisten sei doch völlig in Ordnung, wenn es um Betriebsgeheimnisse geht... So jedenfalls die Argumentation des für die Telekom tätigen Sicherheitsunternehmens. Die beiden Firmenleiter, die ihre Ausbildung beim Staatssicherheitsdienst genossen hatten, sehen in ihrer Tätigkeit die klassische Observation, nichts Illegales also. Das satirische Wochenmagazin Extra3, das bereits mit "Fragen Sie Dr. Schäuble" einen Klassiker schuf, widmet der Telekom ein Liedchen. Gruner + Jahr stellen Strafanzeige gegen Unbekannt und die Politiker sehen sich genötigt, so langsam vom "Datenschutz ist Täterschutz"-Mantra abzugehen. Auch die Detekteien werden so zu einem Thema.
Die Grünen möchten ein Grundrecht auf Datenschutz, auch die FDP fordert einen verstärkten Datenschutz und die Staatliche Lotterieverwaltung übt sich im Bespitzeln, so wie auch die Saarländische Kriminalpolizei.
Die Meldebehörden beginnen nach der Daten"panne" (dieser Euphemismus stand im Jahr 2008 für alles, was nur entfernt mit versehentlich veröffentlichten Daten, verloren gegangenen Laptops usw. zu tun hatte) mit dem Aufräumen. Über Jahre hinweg waren Daten von Bürgern von mehr als 200 Gemeinden und Städten online abrufbar. "Gut, dass es passiert ist" konstatierte man lapidar.
Der AK Vorrat erhält für sein Engagement einen Preis, der elektronische Einkommensnachweis wird beschlossen, und aus dem "wir haben nur in den Verbindungsdaten gestöbert"-Argument der Telekom wird ein "oder waren auch Inhalte betroffen?" Und das bleibt nicht die einzige Ungereimtheit. Herr Obermann verspricht... ach, lassen wir das. Die CDU/CSU dringt derweil auf eine schnelle Verabschiedung des BKA-Gesetzes
Juli
Das neue Verbot für die sogenannten Killerspiele tritt in Kraft.
Die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, spricht sich nicht nur gegen ein Datenschutzrecht im Grundgesetz aus, sie ist auch der Meinung, die Kontrolle der durch das BKA erhobenen Daten (im Zuge der Onlinedurchsuchung) könne auch durch BKA-Beamte erfolgen. Der Überwacher soll sich also selbst kontrollieren – wie praktisch. In Saarland möchte man derweil neben der heimlichen Onlinedurchsuchung auch die heimliche Offlinedurchsuchung.
Das Berliner Verwaltungsgericht hält die Verpflichtung zur Auslandskopfüberwachung auf eigene Kosten für verfassungswidrig und reicht die eingegangene Klage daher an das BVerfG weiter. Bayern gibt sich derweil das Recht auf Onlinedurchsungen.
Die Konsequenzen aus der Telekom-Abhöraffäre lassen auf sich warten, die Telekom hält ihren Datenschutz sowieso für ausreichend.
Das Finanzministerium möchte Kontrollchips in allen Ladenkassen und der Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW hält es für notwendig, dass es ein Pornoverbot im Internet gibt. Damit nicht so prüde klingt, was er fordert, wird die Forderung gleich medienträchtig mit einem Verbot für Kinderpornographie verbunden. „Es braucht im Internet auf Dauer ein vollziehbares Verbot von Pornographie, von Kinderpornographie sowieso." heißt es.
Googles Street View gerät in die Kritik von Datenschützern, gleichermaßen die Onlinepatientenakte.
Der Streit darum, wer bei einem offenen WLan z.B. für Rechteverletzungen haftet geht durch ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichtes in die nächste Runde.
Schäuble wirbt für den elektronischen Personalausweis und für Überzeugungsarbeit, denn „Viele Menschen haben eine gewisse Verunsicherung wegen der angeblichen Datenspeicherwut."
Nach der „Operation Himmel“ nun die Operation Holzklotz, in der als Anfangsverdacht bereits ausreicht, dass man sich zu einer gewissen Zeit ggf. in der Nähe von Ort X aufgehalten hat.
Der Petitionsausschuss verwirft eine Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung mit einer kurzsichtig anmutenden Begründung. Die Umgehungsmöglichkeiten, die in der Petition eine große Rolle spielten, werden mit dem Hinweis, dass auch Anonymisierungsdienste mitloggen müssen, als hinreichend gewürdigt angesehen.
Das Kabinett beschließt neue Regelungen zum Schutz gegen Telefonspam und verärgert damit die Werbewirtschaft.
August
Peter Schaar spricht sich für eine Meldepflicht bei Datendiebstählen aus und Herr Obermann von der Telekom verspricht eine rückhaltlose Aufklärung der Affäre sowie eine Entschuldigung bei den Betroffenen.
Der BKA-Chef, Jörg Ziercke, spricht sich gegen eine Befristung des BKA-Gesetzes aus, die Grünen fordern ein Verbot des Datenhandels, nachdem CDs mit Daten von 17.000 Personen auftauchten. Der Fall bringt die Problematik der externen Dienstleister, gerade beim „Direktmarketing“, endlich ins Licht der Öffentlichkeit. Wenn es so einfach ist, Vertragsabschlüsse vorzutäuschen und die Externen nicht einmal genau überprüft werden, ist Datenmissbrauch zu simpel. Dass der Fall sich ausweitet verwundert insofern wenig. 4 Millionen Kontendaten für 850 Euro, das ist dann schon ein Datenschnäppchen.
Die Callcenterbranche beginnt derweil mit Schadensbegrenzung, während die Politik das Thema Datenschutz nicht mehr ignorieren kann und eine Reform des Datenschutzgesetzes anmahnt. Warum höhere Strafen für illegales Verhalten allerdings eine Lösung sein sollen, während zeitgleich die Ausstattung der Datenschutzkontrollbehörden mehr als unzureichend ist, bleibt das Geheimnis der Fordernden. „Report München“ verleiht Opfern von Straftaten eine Stimme und sendet eine Art Werbefilm für die Vorratsdatenspeicherung, die Antworten auf entsprechende Anfragen zeigen deutlich, dass von Anfang an eine tendenziöse Berichterstattung auch das Ansinnen der beiden Journalisten war. Währenddessen führt die Umsetzung der umstrittenen VDS zu Konfusion.
BKA-Chef Ziercke fordert ausnahmsweise mal nicht die heimliche Durchsuchung von Häusern oder Computern, sondern spricht sich für Netzsperren gegen Kinderpornographie aus.
September
Das neue Sexualstrafrecht ist einigen noch nicht strikt genug. Frau Justizministerin Merk plädiert publikumswirksam auch für höhere Strafen bei jenen, die nur einmal auf eine entsprechende Seite klicken. Im Juni erst war das neue Gesetz verabschiedet worden, das die sogenannte Jugendpornographie definiert.
Der Datenschutzgipfel bringt mehr wohlmeinende Absichtserklärungen als alles andere mit sich. Die Telekom zeigt sich freigiebig und schickt der Staatsanwaltschaft nicht nur angeforderte Daten, die eine Identifizierung eines Internetnutzers ermöglichen, sondern gleichzeitig auch noch Verbindungsdaten. Herr Obermann von der Telekom informiert den DGB-Chef Sommer darüber, dass auch dessen Telefondaten ausgewertet wurden (und entschuldigt sich).
Die Piratenpartei bekommt derweil ungebetenen Besuch und in Bayern protestiert man gegen die Überwachungsgesellschaft. Die nächste Verfassungsbeschwerde wird auf den Weg gebracht – diesmal gegen den Bayerntrojaner. Auch die Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von Wahlcomputern kommt in Gang – die mündliche Verhandlung wird für den 28.10.2008 angesetzt.
Oktober
Der Bayerntrojaner erhitzt weiter die Gemüter, während Hessens Innenminister auch für sein Bundesland die Onlinedurchsuchung und das KFZ-Kennzeichen-Scanning wünscht. Das Kennzeichenscanning soll, so Innenminister Bouffier, zum Beispiel bei der Überwachung von anreisenden Problemfans bei Fußballspielen helfen. Das Prinzip des Carsharing oder des Leihwagens scheint Herrn Bouffier neu zu sein.
Eine Ampelregelung für Geodaten fordern die Datenschützer des ULD, während der sächsische Städte- und Gemeindetag im Verkauf von Meldedaten kein Problem sieht.
„Telekomgate“ geht munter weiter – diesmal sind es 17 Millionen Kundendaten von T-Mobile, die illegitim weitergegeben wurden, der Bund deutscher Kriminalbeamter fordert deshalb einen Datensafe und Herr Obermann spricht das gelassen aus, was Kritiker (u.a.) der Vorratsdatenspeicherung schon seit Jahren predigen: "Wo immer große Mengen an Daten zusammenlaufen, ob bei uns oder anderen Unternehmen, ist auch die Versuchung für Kriminelle groß". Allerdings, so Obermann, sei alles nicht so dramatisch, die Daten seien nicht mehr Umlauf. Dass dies nicht der Wahrheit entspricht, wird wenig später klar, als der Erotikunternehmer Tobias Huch mitteilt, er habe die entsprechenden Daten, hätte dies auch der Telekom mitgeteilt, welche jedoch kein Interesse daran zeigte. Nur einer der eklatanten Mängel beim Konzern. Immerhin werden die bei Herrn Huch lagernden Daten medienträchtig gesichert. Herr Obermann kündigt an, den Datenschutz massiv zu verbessern – was dringend notwendig ist. Herr Huch bekommt derweil ungebetenen Besuch. Herr Obermann ernennt den Datenschutz zur Chefsache. Dazu gehört auch, dass der neue Vorstandsposten für Datenschutz mit einem Herrn besetzt wird, der bereits mit den Vorgängen befasst war.
Die Gewerkschaft der Polizei zeigt sich transparent und Datenschützer sprechen von einer Datenverarbeitungsdroge.
Mehrere zehntausend Menschen gehen erneut auf die Straße, um gegen ausufernde Überwachung zu protestieren, das Ringen um die BKA-Gesetzesnovelle geht weiter, der elektronische Personalausweis rückt näher und Innenminister Wolfgang Schäuble sieht einmal öfter die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung als ungerechtfertigt an.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter spricht sich gegen Herrn Schaar als Datenschutzbeauftragten aus, Thilo Weichert sei für den dringend erforderlichen Neuanfang beim Datenschutz geeigneter. Vom Innenministerium kommt zeitgleich ein Entwurf für ein Gesetz gegen Datenmissbrauch.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall der im Internet veröffentlichten Patiendaten, die Nacktscanner sorgen für Aufregung und in Bielefeld werden unbeliebte Preise vergeben.
November
Der Journalistenverband kritisiert das geplante BKA-Gesetz, welches dennoch vom Bundestag verabschiedet wird, und das neue Sexualstrafrecht tritt in Kraft. Wer versucht, sich in den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu bringen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Die Telekom hat offenbar auch Betriebsräte belauscht. Herr Obermann entschuldigt sich. Doch das nächste Datenschutzproblem lässt nicht lange auf sich warten.
Zahnärzte reagieren auf das BKA-Gesetz, dem allerdings noch eine Zitterpartie im Bundesrat bevorsteht. Die üblichen Argumente werden ausgetauscht.
Der Bundestag beschließt derweil einen einfacheren Zugriff auf Geodaten.
Nach 38 Jahren stellt der Verfassungsschutz die Beobachtung von Rolf Gössner ein.
Das Bundesinnenministerium und die Telekom wollen gemeinsam die rechtsverbindliche De-Mail testen. Das Ziel ist unter anderem eine hohe Datensicherheit. Dass gerade das BMI sowie die Telekom eine vertrauenswürdige Mailmöglichkeit umsetzen wollen, ist vielen lediglich ein bitteres Lachen wert.
Ursula von der Leyen plädiert für Netzsperren gegen Kinderpornographie. Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellt eine Charta des digitalen Datenschutzes vor und bleibt in seinem Amt. Ein anderer unbequemer Kritiker muss gehen.
Dezember
Wenn es genutzt wird, war es notwendig – so einfach macht man es sich bei der Vorratsdatenspeicherung, die dem Schutz der Menschenwürde dient und für die es neue Entschädigungsregelungen gibt.
Die nächste Volkszählung wird beschlossen, andere Regelungen dagegen lassen auf sich warten.
Kontodaten von 21 Millionen Bürgern kursieren, andere Daten gehen in analoger Form verloren.
Die E-Card startet und die German Privacy Foundation verweigert sich der Vorratsdatenspeicherung.
Schäuble wirbt für das BKA-Gesetz, welches nach der Zitterpartie in Bundesrat und Vermittlungsausschuss doch realisiert wird
Die informationelle Selbstbestimmung wird 25 Jahre alt und Niedersachsens Innenminister fordert Filterprogramme gegen Kinderpornographie, was die Piratenpartei kritisch kommentiert.
Ein weihnachtliches Stollenmärchen sorgt für Erheiterung und für Empörung. Datenschützer fordern eine Entschädigung bei Datenpannen und der Bundespräsident unterzeichnet das BKA-Gesetz.
Quellen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29454/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29459/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29463/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29470/1.html
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